Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern (Entlastungsbeschleunigungsgesetz)

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Bund und Länder hatten sich in einem gemeinsamen Beschluss zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am 18. Juni 2015 darauf verständigt, dass der Bund seine im Dezember 2014 für das Jahr 2016 zugesagte und mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz vom 24. Juni 2015 (BGBl. I S. 975 f.) bereits umgesetzte pauschale Hilfe für die Länder und Kommunen in Höhe von 500 Mio. Euro auf das Jahr 2015 vorzieht. Die Bundesregierung hat nunmehr den Gesetzentwurf zur Umsetzung dieser Zusage dem Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung übersandt (Anlage).

LKT-Rundschreiben Nr. 553/2015:  EntlastungsbeschleunigungsG [PDF-Dokument: 54 kB]  

05.10.2015